Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte klicken Sie hier für den Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF!- Die Leistungen des Auftragnehmers unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Auftragnehmer ist in jedem Falle berechtigt, die Leistung durch einen Subunternehmer durchführen zu lassen.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignisse wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder Ähnliches hat der Auftragnehmer - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen - nicht zu vertreten. Sie berechtigen aber den Auftragnehmer, die Übersetzungsleistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuzögern oder nach seiner Wahl ganz oder teilweise von der Durchführung des Einzelauftrages zurückzutreten. Im Übrigen sind Liefertermine nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
- Urheberrechte und andere Rechte über die Verwertung der vom Auftragnehmer durchgeführten Übersetzungsarbeit gehen erst nach vollständiger Bezahlung der dafür erstellten Rechnung auf den Auftraggeber über.
- Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins kommen wir jedoch erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber uns nach diesem Termin schriftlich zur Ablieferung mahnt und uns eine je nach Umfang der Arbeit angemessene Nachfrist setzt. Die Nachfrist beginnt mit dem Eingang der Anmahnung. Die Frist verlängert sich um die Zeit von Störungen gemäß (3).
- Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber die Abnahme der Übersetzungsarbeit ablehnen und vom Vertrag zurücktreten. Damit sind sämtliche beiderseitigen Ansprüche erloschen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich selbst, seine Angestellten und freien Mitarbeiter, gegenüber dem Auftraggeber zu absolutem Stillschweigen in Hinblick auf die zur Übersetzung gelangenden Texte, insbesondere über die darin enthaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Auftragsdurchführung zu bestmöglicher, d.h. sprachlich und grammatikalisch richtiger Übersetzung, wobei Fachausdrücke in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt werden. Wird eine besondere Wortwahl oder eine spätere Veröffentlichung des zu übersetzenden Textes gewünscht, bedarf dies eines besonderen Hinweises von Seiten des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer kann zur Erbringung seiner Leistung elektronische Datenverarbeitungssysteme einsetzen. Erfolgt die Lieferung der Übersetzung auf einem Datenträger bzw. per e-Mail, so ist der Auftraggeber im Eigeninteresse dazu verpflichtet, die Lieferung auf Virenfreiheit zu überprüfen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er bei der Erbringung seiner Leistungen das aktuellste, ihm zur Verfügung stehende Virenschutzprogramm einsetzt, dennoch kann eine Virenfreiheit der auf Datenträgern bzw. per e-Mail übermittelten Lieferung nicht garantiert werden.
- Grundlage der Abrechnung ist die jeweils gültige Honorarliste. Ändert sich diese, wird der Auftraggeber jeweils rechtzeitig vorher informiert. Die Rechnungen werden 14 Tage nach deren Erstellung fällig.
- Für Fehler an Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, z.B. Russisch, Griechisch, Japanisch usw. übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. Für telefonische Übersetzungen und telefonische sprachbezogene Auskünfte wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer leistet im übrigen entsprechend der oben beschriebenen Leistungsbeschreibung Gewähr für die sprachliche, sachliche und schreibtechnische Richtigkeit der Übersetzung. Sollte sich dennoch einmal ein Übersetzungsmangel zeigen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Neuübersetzung des gesamten Textes respektive des fehlerhaften Teiles, wenn er im Sinne der Schadenminderungspflicht den Fehler sofort nach Entdeckung dem Auftragnehmer mitteilt. Ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung des Übersetzungsauftrages besteht nicht, wenn dem Auftragnehmer keine Möglichkeit zur Nachbesserung der Übersetzung innerhalb angemessener Frist gewährt wird. Auch Schadensersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind dann ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung nicht gegeben wird. In jedem Falle muss der Auftraggeber nachweisen, dass der Übersetzungsfehler und darauf beruhende Mangelfolgeschäden seinem Ursprung nach auf den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen zurückgehen.
- Um den Verlust des Originaltextes beim Auftragnehmer auszuschließen, sind die zu übersetzenden Texte in Fotokopie zur Verfügung zu stellen, da keine Haftung für den Verlust von Originalen übernommen wird.
- Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin.
- Für Schadensersatzansprüche aufgrund von Übersetzungs- und Bearbeitungsfehlern besteht eine Haftpflichtversicherung. Setzt der Auftragnehmer zur Erbringung der Vertragsleistung einen Nachunternehmer ein, so ist sichergestellt, dass auch dort eine entsprechende Versicherung abgeschlossen ist und unterhalten wird.
- Die Vermögensschadenhaftpflicht ist derzeit auf Euro 100.000,00 pro Schadenfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung akzeptiert der Auftraggeber ausdrücklich. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haftungsvoraussetzung für die Haftung bei der Bearbeitung eines bereits übersetzten Textes zur Druckreife ist, dass dem Auftragnehmer vor Indrucklegung der Korrekturabzug der Druckerei zur Verfügung gestellt wird, der sich auf die druckreife Überarbeitung der Übersetzung bezieht.
- Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, kann der Auftragnehmer wahlweise vom Auftraggeber in Hinblick auf die bereits entstandenen Kosten einen pauschalen Ersatz in Höhe von 25% des Einzelauftrages verlangen oder aber gegenüber dem Auftraggeber die tatsächlich bereits entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
- Leistungsort und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Mit der Erstellung der versendungsreifen Übersetzungsarbeit und der Versendung auf dem vereinbarten Übersendungsweg ist der Auftrag erfüllt. Der Versendungsweg kann vom Auftraggeber bestimmt werden. Kosten und Gefahr der Versendung der Leistung liegen beim Auftraggeber.
- Wird durch die Versendung oder die Übersetzung eines vom Auftraggeber gelieferten Ursprungstextes das Urheberrecht oder Copyright eines Dritten verletzt, so liegt die Gefahr dafür allein beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor der Durchführung von Übersetzungsarbeiten möglicherweise bestehende Urheberrechte Dritter zu prüfen.
- Gerichtsstand ist Berlin. Bei der Auftragsvergabe ist allein und ausschließlich bundesdeutsches Recht anzuwenden.
Stand: 09/2006
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